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Anti-Geldwäsche

Zahlungen an unseren Schaltern im Namen von juristischen Personen, die – innerhalb der gesetzlichen Einschränkungen – in bar erfolgen, sowie Bank- und Postschecks über einen Gesamtbetrag von 5.000 Euro oder mehr müssen mit der Anti-Geldwäsche-Erklärung versehen sein.