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Wie und wo kann die Einzahlung vorgenommen werden?

Wie und wo kann die Einzahlung vorgenommen werden?

Die Zahlkarte enthält einen oder mehrere ausgefüllte RAV-Erlagscheine (geschuldeter Betrag bereits aufgedruckt), die ausschließlich für Zahlungen innerhalb von 60 Tagen ab dem Zustellungsdatum der Zahlkarte verwendet werden dürfen.
Die Zahlungen mit RAV-Erlagscheinen können folgendermaßen vorgenommen werden:
  • an den Schaltern der Einzugsbeauftragten, die die Erlagscheine ausgestellt haben – ohne weitere Nebenkosten;
  • an den Bankschaltern;
  • an den Postschaltern;
  • bei den berechtigten Tabakgeschäften (siehe http://www.tabaccai.it)

Bei Zahlungen, die nicht direkt bei den Einzugsbeauftragten getätigt werden, können zusätzlich Gebühren anfallen.

Wir weisen darauf hin, dass laut Geldwäscheverordnung (Legislativdekret 231/2007, abgeändert mit Gesetzesdekret 138/2011 und 201/2011) Überweisungen in Bargeld, von Sparbüchern für Bank- oder Postkonten oder von Inhaberpapieren in Euro oder ausländischer Währung verboten sind, falls sich der Gesamtwert der Transaktion auf 999,99 Euro oder mehr beläuft. Dies gilt auch, wenn der betreffende Betrag gestückelt wird. Die Transaktion kann jedoch über Banken, E-Geldinstitute und die Poste Italiane ausgeführt werden.

Zahlungen mit RAV-Erlagschein können darüber hinaus online über die Webseiten der Equitalia Gruppe und über deren Call Centrer abgewickelt werden, falls diese den Online-Zahlungsdienst anbieten, oder über den Homebanking-Service der Kreditinstitute oder der Poste Italiane.

Die  folgenden Einzugsbeauftragten bieten den Online-Zahlungsdienst über die Webseiten der Equitalia an:

  • Equitalia Nord 
  • Equitalia Sud

Um eine Online-Zahlung vorzunehmen klicken Sie hier.