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Estratto conto

Wie erhalte ich die Zugangsdaten?
Für den Bereich der Agentur der Einnahmen (natürliche und juristische Personen) genügt es, sich mit der Seite www.agenziaentrate.gov.it zu verbinden. Im Bereich Servizi telematici finden Sie alle notwendigen Informationen. Neuheit: Mit dem Rundschreiben vom 21. Dezember 2012 hat die Agentur der Einahmen neue Anweisungen zur Anforderung des PIN-Codes erlassen. Hier klicken, um das Rundschreiben und die entsprechende zusammenfassende Broschüre anzusehen.
Für den Bereich des Nifs/Inps (nur natürliche Personen) genügt es, sich mit der Seite www.inps.it zu verbinden.
Für Informationen zu Dokumenten, die vor dem Jahr 2000 erstellt wurden wenden Sie sich bitte an die zuständige Einzugsbeauftragte.
Über den Bereich Online Dienste können Sie die Betreuung des Dienstes für Steuerzahler anfordern.
Falls Sie eine dritte Person (z.B. Wirtschaftsberater) zur Einsicht in Ihre Schuldposition bevollmächtigen wollen, müssen Sie die entsprechende Online-Vollmacht ausstellen.
Dazu muss jeder Auftraggeber über sämtliche Zugangsdaten für obige Dienste verfügen. Für weitere Informationen s. „Leitfaden zur Verwaltung der Vollmachten für den Online-Kontoauszug“.

